Aktuelle Informationen 08.01.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen,
heute Morgen hat das Kollegium der Marienschule in einer Dienstbesprechung insbesondere das Distanzlernen weiter modifiziert und konkretisiert. Dies war aus unserer Sicht aufgrund unserer Erfahrungen der zurückliegenden Wochen, aber auch aufgrund von Elternrückmeldungen notwendig.
Folgende verbindliche Veränderungen gelten nunmehr für das Lernen auf Distanz ab dem kommenden Mittwoch:
Grundsätzliches:
Dem Lernen auf Distanz kommt die gleiche Verbindlichkeit zu wie dem Präsenzunterricht. Dies hat zur Folge, dass nicht oder nur teilweise erledigte Aufgaben Auswirkungen auf die Benotung haben. Bitte achten Sie als Eltern darauf, dass Ihre Töchter das Distanzlernen ernstnehmen und dass sie sich an die Vorgaben halten.
Organisation des Distanzlernens:
- Aufgaben werden in Zukunft nicht mehr sonntags bis 17.00 Uhr für die folgende Woche eingestellt, sondern täglich spätestens bis 18.00 Uhr für den Folgetag. Heruntergeladen werden müssen diese Aufgaben durch die Schülerinnen bis 9.00 Uhr des Folgetages.
Beispiel: Für mittwochs werden die Aufgaben dienstags bis 18.00 Uhr bereitgestellt und müssen mittwochs bis 9.00 Uhr heruntergeladen werden.
- Die Bearbeitungszeit orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan des Tages und wird von der Fachkollegin /dem Fachkollegen genau festgelegt, endet aber spätestens um 18.00 Uhr des jeweiligen Tages.
- Die Aufgaben werden unter „Aufgaben“ von allen Kolleginnen und Kollegen auf Schulbistum eingestellt und gegebenenfalls mit entsprechendem Material in der Dateiablage der Klasse und des Faches verknüpft.
Anwesenheitspflicht während des Distanzlernens auf Schulbistum:
Täglich besteht die Verpflichtung, über Schulbistum erreichbar zu sein. Grundsätzlich sollen die Aufgaben in der Zeit von 8.10 – 13.10 Uhr von den Schülerinnen erledigt werden. Auch die Lehrerinnen und Lehrer sind in den Stunden, in denen sie eine Klasse unterrichten würden, für diese über Schulbistum zu erreichen.
Erkrankte oder verhinderte Schülerinnen, die ihre Aufgaben nicht erledigen können, werden bitte von den Eltern den Klassenlehrerinnen und -lehrern gemeldet.
Office365-Zugang:
Jeder Schülerin steht ein Office365-Paket /Word, Excel, Powerpoint, Teams …) zur Verfügung, das wir nun auch endlich zuweisen können. Die entsprechenden Zugangsdaten werden Ihnen über die in der Schule hinterlegten Mailadressen zugesendet. Schülerinnen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Zugangsdaten über Schulbistum. Mit diesen Zugangsdaten können die Programme dann auf bis zu fünf Endgeräten heruntergeladen werden. Ich bitte Sie als Eltern insbesondere bei den jüngeren Schülerinnen dabei behilflich zu sein und das Paket bis spätestens Mittwoch, 13.01.2021 herunterzuladen.
Nutzung von Teams:
Mit den Office-Paketen steht jeder Schülerin auch das Programm Teams zur Verfügung, das sich hervorragend dazu eignet, über das enthaltene Video-Tool Online-Treffen zu organisieren. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer werden mithilfe dieses Tools ihre Klassen zu einem solchen Online-Treffen einladen. Auch Fachlehrerinnen und -lehrer werden dieses Tool nutzen.
Freundliche Grüße aus der Marienschule
Michael Lemkens
Schulleiter
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen des NRW-Ministeriums für Schule und Bildung ab dem 11. Januar 2021:
- Aussetzung des Präsenzunterrichts:
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.
Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort.
An der Marienschule wird der Distanzunterricht am Mittwoch, 13.01.2021 starten. Das Kollegium nutzt die beiden Organisationstage zur weiteren Fortbildung.
- Häusliche Betreuung vor schulischer Betreuung:
Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
Ab Montag, den 11. Januar 2021, wird es dennoch ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen der Klassen 5 und 6 geben, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Sie findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, den Schülerinnen die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Es ist also notwendig, dass die Schülerinnen ihre Materialien gemäß Stundenplan sowie ein Endgerät mitbringen.
Ein Anmeldeformular finden Sie hier, das die Schülerinnen bitte ausgefüllt mit in die Schule bringen.
Unabhängig davon ist es für unsere Planung notwendig, dass Sie im Bedarfsfall Ihre Tochter schriftlich bis zum 08.01.2021 um 18.00 Uhr unter lemkens@bistum-muenster.de anmelden.
Für Montag und Dienstag kommender Woche gilt eine Übergangsregelung, d. h., es werden gesonderte Aufgaben bereitgestellt.
- Klassen- und Kursarbeiten:
Für Klassen- und Kursarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Davon unberührt bleiben zu erbringende Leistungen, die die Schülerinnen auch auf Distanz erbringen können.
- Schülerinnenbetriebspraktikum
Das Schülerinnenbetriebspraktikum in Klasse 9 muss aus Gründen der Kontaktvermeidung und des Infektionsschutzes ausfallen und soll nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt im zweiten Schulhalbjahr verschoben werden. Ich bitte alle betroffenen Schülerinnen sich in den entsprechenden Betrieben und Einrichtungen zu melden und dies mitzuteilen. In der Zeit des entfallenen Praktikums findet eine Beschulung auf distanz nach Stundenplan statt.
- Öffnungszeiten der Schule
Von Besuchen in der Schule bitte ich Sie aus Gründen der Kontaktvermeidung grundsätzlich abzusehen. Die Verwaltung der Marienschule ist täglich in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus auch über die bekannten Email-Adressen.
- Ausblick auf die weitere Entwicklung ab dem 1. Februar 2021:
Am 25. Januar 2021 werden die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut mit der Bundeskanzlerin zusammenkommen und das weitere Vorgehen beraten.
Wie es danach weitergehen wird, muss abgewartet werden.
Ich bitte Sie aber, von Zeit zu Zeit auf unsere Homepage zu schauen, da sich sicherlich auch in der Zwischenzeit noch weitere Konkretisierungen oder Veränderungen ergeben könnten.