MARIENSCHULE XANTEN
PRIVATE MÄDCHENREALSCHULE

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LRS-Förderung an der Marienschule

Förderung von Schülerinnen bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens an der Marienschule Xanten – Ein Ideenkonzept

Gemäß Runderlass vom 19.07.1991 sind bei Schülern und Schülerinnen, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden, neben dem allgemeinen Lese- und Rechtschreibunterricht besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig.
Auch an der Marienschule Xanten wird Schülerinnen mit diesen Schwierigkeiten besondere Aufmerksamkeit zuteil. So werden die Ängste und Unsicherheiten der Mädchen und auch ihrer Eltern ernstgenommen und sich der Lese-Rechtschreibschwierigkeiten angenommen.
Den schulischen Möglichkeiten sind bislang aber noch deutliche Grenzen gesetzt, so kann der Prozess hin zu einer idealen Förderung nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Vielmehr ist die Entwicklung eines Förderkonzeptes in Gang gebracht, das stetig den sich verändernden Bedingungen, Umständen und Erfahrungen angepasst werden muss.

Ist-Zustand
• Erprobungsstufe
Zu Beginn des 5. Schuljahres wird für alle Schülerinnen die Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) durchgeführt. Dieses Diagnoseinstrument ermöglicht eine genaue Aussage darüber, in welchen von 15 erfassten Kompetenzbereichen Förderbedarfe vorliegen. An diese Fehleranalyse knüpft ein individueller Förderplan. Dieser Förderplan wird von den jeweiligen Deutsch-Fachkollegen und -kolleginnen mit den Eltern besprochen und Material zur schulischen und häuslichen Arbeit zur Verfügung gestellt. Die MRA findet, unabhängig von bisherigen Diagnosen oder Rechtschreibleistungen, bei allen Schülerinnen statt.
Nach etwa einem Jahr findet eine Wiederholung der Münsteraner Rechtschreibanalyse statt, mit deren Hilfe ein Vergleichswert erhoben und so der Fortschritt der Schülerinnen aufgezeigt werden kann. Bisherige Ergebnisse deuten darauf hin, dass die an die Schreibanalyse anschließenden Förder-maßnahmen greifen und sich die Rechtschreibleistungen der meisten Schülerinnen verbessern. Dies gilt für Schülerinnen mit und ohne LRS. Im Nachmittagsbereich bietet die LRS-Förderlehrerin Frau Roelofs-Thommes einen Kurs für lese-rechtschreibschwache Schülerinnen der Klassenstufen 5 und 6 nach dem Konzept von Carola Reuter-Liehr an.
• Jahrgangsstufe 10
Bei Schülerinnen, die auch bei den Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 einen Nachteilsausgleich beanspruchen, müssen die Erziehungsberechtigten diesen im Vorfeld bei der Schulleitung beantragen. Voraussetzung ist aber, dass der Nachteilsausgleich auch bei vorangegangenen Prüfungen bereits gewährt wurde.
• Jahrgangsstufenübergreifend
Liegt eine diagnostizierte LRS vor, sind häufig auch außerschulische Förder-maßnahmen über einen individuellen Zeitraum hinweg notwendig. Um der Schülerin angepasste Förderung zukommen lassen und einen angemessenen Nachteilsausgleich geben zu können, wird versucht, mit der jeweiligen Institution in Kontakt zu treten. In diesen Gesprächen können die Therapeuten oder Fachleute gezielt Empfehlungen aussprechen und den Deutsch-Fachkollegen und -kolleginnen Hilfestellungen geben, die im Anschluss an die betroffenen Fachlehrer und Fachlehrerinnen weitergegeben werden.
o In Klassenarbeiten und bei Lernzielkontrollen wird eine diagnostizierte LRS im Fach Deutsch individuell berücksichtigt. So werden verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs gegeben:
 alternative Aufgabenstellungen (z.B. Reduzierung des Aufgabenum-fangs oder der Schwierigkeit, optisch klar strukturierte Arbeitsblätter usw.),
 Zeitzugaben,
 Zuweisung von Einzelräumen (z.B. um lautes Lesen zu ermöglichen),
 Bereitstellen von technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer mit Spracherkennungs- oder Rechtschreibprogrammen),
 Bewertung durch einen Kommentar statt einer Note,
 mündliche statt schriftliche Abfrage von Vokabeln oder Fachbegriffen,
 keine Berücksichtigung der Rechtschreibleistung bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten.
Wird die Rechtschreibleistung bei der Bewertung der schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Englisch gar nicht einbezogen, erfolgt in den Jahrgangsstufen 5-8 eine Bemerkung auf dem jeweiligen Zeugnis. In den Klassen 9 und 10 wird auf diese Be-merkung verzichtet. Wird die Rechtschreibleistung zurückhaltend bewertet, also mit einer geringeren Gewichtung als bei anderen Schülerinnenarbeiten, wird in allen Jahrgangsstufen keine Zeugnisbemerkung notiert.

Was ist angestrebt?
• Bei quereinsteigenden Schülerinnen, die nicht von Anfang an die Marienschule besuchen, soll sichergestellt werden, dass auch sie an der Münsteraner Rechtschreibanalyse teilnehmen. Diese Testung muss ggf. nachgeholt werden.
• Der Austausch mit den Kollegen und Kolleginnen der Grundschulen soll intensiviert werden. So können eventuell bereits bekannte Förderbedarfe ohne zeitlichen Verzug gedeckt und Förderprozesse fortgeführt werden.
• Eine zielführende Förderung fußt nicht nur auf schulischen Maßnahmen. Eine intensive Zusammenarbeit und reger Austausch mit den Eltern wird angestrebt, um auch den Einbezug von Aufgaben für zu Hause oder außerschulischer Institutionen in die Wege leiten zu können. Auch die Zusammenarbeit von Deutsch-Fachkollegen und -kolleginnen mit Frau Roelofs-Thommes ist intensivierbar, sodass eine echte Verzahnung der Fördermaßnahmen, die im Unterricht, außerschulisch und/oder im Nachmittagsbereich liegen, stattfinden kann.
• Die schulinterne Förderung außerhalb des Deutschunterrichts soll ausgebaut werden. So ist eine Ausweitung des Förderangebots angestrebt, welche durch ein weiteres Kursangebot von Frau Roelofs-Thommes oder die weitere Integration von Lehrkräften in die Nachmittagsförderung umgesetzt werden könnte. Ziel ist also, dass eine größere Anzahl Schülerinnen – auch über die Jahrgangsstufen 5 und 6 hinaus – von den Kompetenzen der Fachkraft profitieren kann.
• Ziel ist es, einen einheitlichen Umgang seitens der Kollegen und Kolleginnen bei Schülerinnen mit Lese- und Rechtschreibschwächen oder-störungen gewährleisten zu können. Ein einheitlich anzuwendender Leitfaden, der Raum für individuelle, auf die jeweilige Schülerin zugeschnittene pädagogische Maßnahmen lässt, ist dafür von Nöten.

Was benötigen wir?
• Das Angebot technischer Hilfsmittel sollte ausgeweitet werden. Wenn Schülerinnen beispielsweise mit Spracherkennungsprogrammen arbeiten, muss gewährleistet sein, dass das Programm funktioniert, bzw. stabiles WLAN in allen Räumen besteht, um ein Angebot im Netz nutzen zu können.
• Um die Förderung auszubauen und die einzelnen Maßnahmen enger zu verzahnen, ist ein intensiver Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern und außerschulischen Institutionen notwendig. Um ein einheitliches Vorgehen gewährleisten zu können, sollten feste Strukturen und Rahmen geschaffen und Regelungen getroffen werden.
• Die Deutsch-Fachschaft bedarf noch Fortbildungsmaßnahmen, um im Umgang mit LRS sicherer zu werden. Es wird angestrebt, einzelne Kollegen und Kolleginnen als Experten fortzubilden, die dann als Multiplikatoren die Deutschfachschaft informieren und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch eine Fortbildungsmaßnahme für die gesamte Deutsch-Fachschaft ist angestrebt.
• Die Klassen- und Deutsch-Fach-Lehrer und -Lehrerinnen sollten auf einen Katalog an Kontaktadressen und Förderinstitutionen zurückgreifen können, um den Eltern in Beratungsgesprächen konkrete Kontaktdaten geben zu können. Dieser Katalog bedarf noch einer Ausweitung.

Personen und Institutionen, mit denen zusammengearbeitet wird:
• Tina Spano – Sprach- und Dyskalkulietherapeutin, freie Mitarbeiterin der Praxis für Sprachtherapie Angelika Schindler mit Therapieräumen in Xanten
Telefon: 0 28 42 – 97 30 36
email: info@sprachtherapie-schindler.de (Praxiskontakt) ODER christi-ne.spano@gmx.de (Direktkontakt)
Homepage: www.sprachtherapie-schindler.de
• SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) Wesel
Diagnostik bei Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen (z.B. ADHS), Lese-Rechtschreib- (z.B. LRS) und Rechenproblemen (z.B. Dyskalkulie), Beeinträchtigung der Intelligenz
Telefon: 02 81 / 104 1607
email: spz@marien-hospital-wesel.de ODER spz.mhw@prohomine.de
Homepage: www.marien-hospital-wesel.de / www.marien-hospital-wesel.de/spz.htm
• Dr. med. Beate de Fries, Kinder- und Jugendärztin/Psychotherapie, Schwerpunkte: Entwicklungsdiagnostik, Verhaltensstörungen (ADS/ADHS, Sozialverhalten), Entwicklungsstörungen (vom Säuglings- bis Schulalter), Lernstörungen (LRS, Dyskalkulie, Konzentrationsstörung), Elternberatung und -schulung, Verhaltenstherapie
Telefon: 02801 / 1588 oder 6644
email: DrBdeFries46509@aol.com